Versandstopp nach Deutschland – oder: Wie man Vielfalt in einem Binnenmarkt zu Tode bürokratisiert

Die letzten Tage waren schwer – nicht nur wegen der Hitze, dem Waldbrand in unmittelbarer Nähe und vielen anderen großen Kleinigkeiten … sondern auch wegen Entscheidungen, die weit weg von hier getroffen werden und uns nichtsdestotrotz brutal treffen.

Worum geht es? Mit 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, in Kraft . Das Ziel dahinter klingt gut: Verpackungen sollen vermieden, besser recycelt und ihre Umweltauswirkungen reduziert werden. Verpackungsabfälle sind ein Problem – und natürlich müssen auch Unternehmen Verantwortung für das übernehmen, was sie in Umlauf bringen.

Was auf dem Papier vernünftig klingt, hat für Kleinstunternehmen, kleine Onlineshops, Manufakturen und Vereine allerdings Konsequenzen, die wirtschaftlich kaum noch tragbar sind.

Wir haben die Regelung mehrfach studiert, recherchiert und sehr konkret nachgerechnet. Wir haben geprüft, wie wir sie umsetzen und in unsere Abläufe integrieren können. Schlussendlich müssen wir aber kapitulieren und den Versand unserer physischen Produkte nach Deutschland vorerst einstellen.

Mitte Juli habe ich mich noch gefreut, dass wir nun endlich auch in die Schweiz liefern können. Das ist nach wie vor möglich, ebenso wie der Versand innerhalb Österreichs. Aber der Versand nach Deutschland ist für uns ab 12. August 2026 finanziell und administrativ nicht mehr machbar.

Andere EU-Länder waren für unseren Shop bisher kein relevantes Liefergebiet – vielleicht wären sie es irgendwann geworden. Unter den neuen Bedingungen ist aber schon der bisherige Versand in unseren wichtigsten ausländischen Markt nicht mehr tragbar.

Das tut nicht nur richtig weh. Es ist in vielerlei Hinsicht bitter – und, ja, auch beschämend.

Denn eigentlich sollte ein gemeinsamer europäischer Markt Grenzen abbauen und es auch kleinen Anbietern ermöglichen, ihre Produkte über Landesgrenzen hinweg anzubieten. Nun stehen wir da und müssen genau diese Grenze wieder hochziehen.

Worum geht es bei der neuen EU-Verpackungsverordnung?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ist bereits 2025 in Kraft getreten und wird ab 12. August 2026 im ersten Schritt aktiv.

Die Idee dahinter ist schnell erklärt: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, soll auch Verantwortung dafür übernehmen, was später mit ihnen passiert. Es soll weniger Verpackungsmüll entstehen, mehr wiederverwendet und besser recycelt werden.

So weit, so nachvollziehbar.

Was man allerdings wissen muss: Mit „Verpackung“ ist wirklich alles gemeint, was rund um ein Produkt anfällt.

Wenn wir beispielsweise eine Winkelrute verschicken, ist nicht nur der Versandkarton Verpackung. Es geht auch um das Papier, mit dem wir sie schützen und den Karton ausfüllen. Um das Klebeband, mit dem wir ihn verschließen. Um Etiketten, Versandtaschen und andere Materialien, die mit auf die Reise gehen.

Und all das muss nach Materialarten erfasst werden.

Für uns heißt das ganz praktisch: Waage herausnehmen. Karton wiegen. Füllpapier wiegen. Kunststoffteile berücksichtigen. Herausfinden, wie viel Klebeband durchschnittlich auf einem Paket landet. Aufschreiben, welche Verpackung wir für welches Produkt verwenden. Mengen berechnen und Listen führen.

Denn am Ende reicht es nicht zu sagen: „Wir verschicken halt ein paar Kartons.“ Es muss nachvollziehbar sein, wie viele Kilogramm Papier und Karton, Kunststoff und gegebenenfalls andere Materialien wir in Umlauf bringen.

Diese Mengen müssen gemeldet werden und dafür wird bezahlt. Vereinfacht gesagt: Wir müssen unsere Verpackungen lizenzieren.

Auch das wäre für sich genommen noch machbar.

Schwierig wird es, weil damit ein zusätzlicher Verwaltungsprozess entsteht, mit Kosten, die vorab fällig sind. Denn die Verpackungsmengen müssen im Voraus abgeschätzt, gemeldet und bezahlt werden und später mit den tatsächlich verwendeten Mengen abgeglichen. Das bedeutet nicht: einmal einen Karton auf die Waage legen und fertig. Diese Daten müssen aufgebaut, nachvollziehbar dokumentiert und laufend mitgeführt werden.

Und nun kommt der Punkt, an dem es endgültig kompliziert wird: Das Ganze ist nicht einfach mit einer einzigen Anmeldung für die gesamte EU erledigt.

Wer grenzüberschreitend verkauft, muss sich mit den Regelungen des jeweiligen Ziellandes auseinandersetzen. Registrierung, Meldungen, zuständige Systeme, Kosten und Detailvorgaben können in jedem EU-Land unterschiedlich sein.

Für Deutschland brauchen Unternehmen und Organisationen ohne Niederlassung zudem ab 12. August zusätzlich eine/n Bevollmächtigte/n. Vereinfacht gesagt: jemanden in Deutschland, der offiziell dafür zuständig ist, dass die Verpflichtungen rund um die Verpackungsverordnung erfüllt werden.

Und nein: Dafür kann ich nicht einfach eine Freundin oder einen Freund in Deutschland fragen, ob sie oder er schnell unterschreibt.

Das wäre zu einfach.

Dafür gibt es entsprechende Dienstleister – und die kosten Geld. Mehrere hundert Euro jährlich sind dabei schnell erreicht, umfangreichere Leistungen können auch in den vierstelligen Bereich gehen.

Wer als kleines Unternehmen mehrere EU-Länder beliefert, steht vor einer noch größeren Aufgabe: Für jedes Land muss geprüft werden, welche Regeln gelten, wo man sich registrieren muss, welche Meldungen erforderlich sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen.

Eine EU-weite Verordnung also – aber keine einzige EU-weite Anmeldung, keine einheitlichen Kosten und kein „einmal erledigt und fertig“.

Für große Unternehmen, wie die berühmten Online-Versandhäuser, mit eigenen Abteilungen für Buchhaltung, Warenwirtschaft, Logistik und Recht mag das administrierbar sein. Bei uns sitzen diese „Abteilungen“ im Wesentlichen alle auf demselben Bürostuhl.

Das eigentliche Problem beginnt an der Grenze

Wir sind nicht gegen eine Verpackungslizenz. Wenn wir Kartons, Papier und Kunststoff in Umlauf bringen, ist es nachvollziehbar, dass wir uns an den Kosten für Sammlung und Recycling beteiligen.

Die eigentliche Lizenzgebühr für unsere überschaubaren Verpackungsmengen wäre auch gar nicht das Problem.

Das Problem ist das Gesamtpaket: Aus dem einfachen Vorgang, ein Produkt einzupacken und zu verschicken, wird zusätzlich ein Verwaltungsprozess. Verpackungstypen müssen erfasst, Gewichte hinterlegt, Mengen dokumentiert und gemeldet werden. Dazu kommen Registrierung, unterschiedliche nationale Vorgaben und im Fall Deutschlands die kostenpflichtige Bevollmächtigung.

Natürlich müssen wir nicht jeden Karton jeden Tag neu auf die Waage stellen. Man kann mit definierten Verpackungstypen und bekannten Gewichten arbeiten. Aber auch diese Daten entstehen nicht von selbst.

Irgendwann stellt man sich dann Fragen:

Warum werden diese Kosten  und der Aufwand nicht nach dem tatsächlichen Versandaufkommen gestaffelt?
Warum entwickelt man ein System, das kleine schwerer trifft, als große Händler?
Und wie viel Verwaltung ist für eine kleine Menge Verpackungsmaterial eigentlich noch verhältnismäßig?

Für uns ist diese Grenze nun leider erreicht.

Ausgerechnet Deutschland

Das trifft uns als Verein in Österreich besonders hart.

Deutschland ist unser mit Abstand wichtigster Absatzmarkt für physische Produkte. Viele unserer Winkelruten, Tensoren, Gabelruten, Kartensets und anderen Produkte finden dort ihre Käuferinnen und Käufer.

Wir verlieren also nicht irgendeinen zusätzlichen Markt.
Wir verlieren unseren wichtigsten Absatzmarkt.

Damit geht es um weit mehr als darum, künftig weniger Pakete in den Versand zu bringen.

Die Einnahmen aus unserem Shop sind ein wichtiger Teil der Finanzierung unseres Vereins. Sie ermöglichen unsere Arbeit, unsere Angebote und letztlich auch, dass KultKraftPlatz bestehen kann.

Gemeinnützig zu arbeiten bedeutet schließlich nicht, dass Websites, Technik, Versicherungen, Produktion, Verwaltung und all die anderen Dinge, die für unsere Arbeit notwendig sind, plötzlich nichts kosten.

Wenn ein wesentlicher Teil der Einnahmen wegbricht, stellt sich deshalb zwangsläufig die Frage, ob sich ein Shop mit physischen Produkten noch betreiben lässt. Und in weiterer Folge auch, wie wir unsere Vereinsarbeit künftig finanzieren können.

Das klingt vielleicht dramatisch.

Es ist aber schlicht eine wirtschaftliche Rechnung.

Wenn dieselbe Regel für alle nicht dieselbe Wirkung hat

Und genau deshalb schreibe ich diesen Beitrag nicht nur als Information für unsere Kundinnen und Kunden.

Ich möchte, dass darüber gesprochen wird.

Denn wir sind nicht gegen Umweltschutz. Wir sind nicht dagegen, Verpackungsmüll zu reduzieren. Und wir sind auch nicht dagegen, Verantwortung für jene Verpackungen zu übernehmen, die wir selbst in Umlauf bringen.

Aber Verantwortung braucht Verhältnismäßigkeit.

Ein großer Konzern kann zusätzliche Registrierungen, Bevollmächtigungen, Meldepflichten und Fixkosten auf enorme Verkaufszahlen verteilen. Ein kleiner Verein, eine Kunsthandwerkerin, ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine kleine Manufaktur kann das nicht.

Für Kleinstanbieter können einige hundert Euro zusätzliche Fixkosten und viele Stunden Administration darüber entscheiden, ob ein Land überhaupt noch beliefert werden kann. Generell: Ob man von dem, was bleibt, noch leben kann.

Wir sind mit diesem Problem nicht allein.

Viele kleine Unternehmen, Manufakturen, Vereine und spezialisierte Onlineshops in Europa stehen vor denselben Fragen: Welche Länder können wir uns künftig noch leisten? Welche zusätzlichen Verwaltungsstrukturen können wir überhaupt bewältigen? Und ab welchem Punkt ist grenzüberschreitender Verkauf für uns schlicht nicht mehr sinnvoll?

Wenn viele kleine Anbieter darauf reagieren, indem sie ihre Liefergebiete verkleinern oder den grenzüberschreitenden Versand ganz einstellen, sollte man sehr genau hinsehen, was eine solche Regelung in der Praxis bewirkt.

Denn dann reduziert sie möglicherweise nicht nur Verpackungsmüll.

Sie reduziert auch die Vielfalt der Anbieter.

Wer groß genug ist, kann sich den Verwaltungsapparat leisten. Wer klein ist, muss sich aus Märkten zurückziehen.

Das kann nicht die Idee eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes sein.

Deshalb finde ich, dass wir darüber reden müssen. Kundinnen und Kunden ebenso wie kleine Unternehmen, Vereine und Organisationen. Gesetzliche Regelungen sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich zeigt, dass ihre praktische Umsetzung Kleinstanbieter unverhältnismäßig trifft, muss es möglich sein, nachzubessern.

Was es braucht, sind praktikable Lösungen für Kleinstmengen: Vereinfachungen, angemessene Bagatellgrenzen oder andere Regelungen, die Umweltziele erreichen, ohne kleine Anbieter aus dem grenzüberschreitenden Handel zu drängen.

Was bedeutet das nun für unseren Shop?

Für uns heißt es vorerst schweren Herzens:

Physische Produkte können wir derzeit nur noch innerhalb Österreichs und in die Schweiz versenden. Ein direkter Versand nach Deutschland ist ab 12. August 2026 nicht mehr möglich.

Unsere digitalen Produkte und Online-Kurse sind davon nicht betroffen. Sie können weiterhin auch aus Deutschland und anderen Ländern gekauft und genutzt werden.

Wir hoffen sehr, dass wir diese Entscheidung irgendwann wieder rückgängig machen können. Und wir hoffen, dass der öffentliche Druck wächst und die Folgen dieser Regelungen für Kleinstunternehmen, Vereine und kleine Onlineshops stärker wahrgenommen werden.

Denn das Ziel – weniger Verpackungsmüll und mehr Verantwortung – ist richtig.

Aber wenn die Verwaltung einer kleinen Menge Verpackungsmaterial mehr kostet als der Verkauf der darin verschickten Produkte erwirtschaftet, läuft etwas schief.

Sollte sich die gesetzliche Situation ändern und wieder eine wirtschaftlich und administrativ tragbare Lösung entstehen, werden wir den Versand nach Deutschland sehr gerne wieder aufnehmen.

Bis dahin bleibt uns nur, unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis zu bitten.

Diese Entscheidung haben wir nicht freiwillig getroffen. Sie kostet uns unseren wichtigsten Absatzmarkt. Und wir können heute noch nicht abschätzen, welche Folgen das langfristig für unseren Shop und damit auch für unseren Verein und unsere Arbeit haben wird.

Mehr erfahren und selbst ein Bild machen

Wer tiefer in das Thema einsteigen möchte, findet hier die offiziellen Informationen:

Europäische Kommission – Packaging & Packaging Waste
Informationen der Europäischen Kommission zur PPWR

EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40
Die EU-Verpackungsverordnung im Volltext

Zentrale Stelle Verpackungsregister – PPWR & Bevollmächtigung
Informationen zur Bevollmächtigung ab August 2026

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